Eine Gestaltungssatzung soll das Ortsbild von Alt-Sillebuch schützen.
Stuttgart-Sillenbuch

Gestaltungssatzung Ortskern Alt-Sillenbuch

Erhalt des schützenswerten Ortskerns

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 16.07.2014
vsl. Umsetzung: Ende 2019
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner von Sillenbuch

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Erhalt des schützenswerten Ortsbilds

Eine Gestaltungssatzung soll das Ortsbild von Alt-Sillebuch schützen. In der Satzung sollen örtliche Bauvorschriften verankert werden, durch die - über die Schutzwirkung der Erhaltungssatzung hinaus - die ortsbildprägende Wirkung der Bebauung im historischen Ortskern von Sillenbuch erhalten und eine möglichst homogene sensible Einfügung der baurechtlich zulässigen künftigen Baumaßnahmen gewährleistet werden soll.

Dabei sollen die wesentlichen Gestaltungsmerkmale der historischen Bebauung (ehem. Bauern- und Handwerkerhäuser), die kulturhistorisch wie städtebaulich bedeutsam ist, als Grundlage dienen. Die Gestaltungssatzung soll durch Gestaltungsvorschriften einen Rahmen schaffen, der den Charakter des schützenswerten Bestandes erhält und für die Zukunft verbindliche Richtlinien für Neuplanungen gibt.

Der Erhalt der teilweise sehr alten und kleinteiligen Bebauung als Teil der historischen Ortslage hat dabei stets Vorrang vor dem Neubau. Die historische Bebauung ist in weiten Teilen gut erhalten und bildet ein Ensemble weitgehend einheitlicher Bebauungsstruktur und architektonischer Ausprägung.

Der alte Gebäudebestand ist zu pflegen, vorhandene Gestaltungsmängel im Rahmen von Umbaumaßnahmen im Sinne dieser Satzung zu beseitigen. Werden Veränderungen erforderlich, müssen sich diese an der historischen Bebauungsstruktur und der architektonischen Ausprägung des Bestandes orientieren und in die Umgebungsbebauung einfügen.
 
Momentan wird darüber hinaus gerade eine Ausschreibung für eine Studie zur Erhaltungssatzung vorbereitet. Ziel dieser Studie ist es unter anderem, die Erhaltungssatzung zu konkretisieren und darüber hinaus geeignete weitere Planungsinstrumente zum Schutz des Ortsbildes aufzuzeigen. Dazu wurden Haushaltsmittel für 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt. Mit dem Ergebniss der Studie zur Erhaltungssatzung wird vorauss. Ende 2019 gerechnet.

Geltungsbereich der Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung für den Ortskern Alt Sillenbuch

Informations- und Ausspracheabend

16.07.2014

Am 16. Juli 2014 konnten die Einwohner Sillenbuchs sich über die geplante Gestaltungssatzung infomieren. Das Amt für Stadtplanung hatte die Bürger eingeladen, zu den Planungen Anmerkungen zu machen und Fragen zu stellen.

Ihre Ansprechpartnerin für das Vorhaben

Petra Gehlhoff
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon:  (0711) 216-20176
 
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​